Geschädigt?
Kontaktieren Sie uns:
Per Telefon: 089/216 333-0
Per Fax: 089/21 63 33 - 31
Per eMail: info(at)ra-lachmair.de
Per Online-Formular
Erstberatung:
Erstberatung für Geschädigte
Suchen
Weitere Angebote
Lehman-Zertifikat Inhaber aufgepasst
New Yorker Insolvenzgericht gibt grünes Licht für die insolvente US-Bank Lehman, ihre Verpflichtungen aus Derivaten an Dritte abzutreten- Achtung für Zertifikat-Geschädigte!
München, 2.1.2009; Das New Yorker Insolvenzgericht hat eine wohl einmalige Gerichtsentscheidung im Fall Lehman Brothers getroffen, wie die Süddeutsche Zeitung vom 31.12.2008 meldet. Danach darf die Bank Ihre Verpflichtungen aus Derivatgeschäften, und damit auch aus Zertifikaten, an Dritte veräußern, es sei denn der Inhaber des Zertifikats widerspricht, wie der Richter in seiner Entscheidung klarstellt.
Dies birgt für den Inhaber eines Lehman Zertifkats die Gefahr, dass sich der Schuldner durch diese Veräußerung verschlechtert und damit auch eine mögliche Rückerstattung erschwert.
Aus unserer Sicht dürften hierbei jedoch nur Inhaber von herausgegebenen Zertifikaten der Lehman Brothers Holding in den USA betroffen sein. Emittentin und damit Anspruchsgegnerin der deutschen bzw. europäischen Anleger ist dagegen jedoch oft die Lehman Bank in den Niederlanden, die sich ebenfalls in der Insolvenz befindet. Bei deren Zertifikaten hatte die US-Bank Lehman nur eine Garantie abgegeben.
Betroffene der Lehman Holding USA werden, nach Angaben des o.g. Artikels der Süddeutschen Zeitung, durch den Insolvenzverwalter angeschrieben, wenn ihre Zertifikat veräußert werden soll. Dann besteht eine kurze Widerspruchsfrist, sollte man nicht einverstanden sein. Eine weitere Verschlechterung der Situation des Anlegers ist bei einem neuen Eigentümer zu befürchten und ein Widerspruch immer zu prüfen.
Darüber hinaus kommt immer auch eine Haftung der das Zertifikat vertriebenen Bank in Betracht. Hier gilt für die Verjährung eine 3 Jahresfrist ab Kauf, so dass auch hierbei keine Zeit vergeudet werden sollte.
Wir bleiben weiterhin für Sie am Ball! Ansprechpartner sind die Rechtsanwältinnen Anja Appelt und Jana Narloch.
