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Citibank entschädigt Lehman-Geschädigte

Citibank plant Teilentschädigung der Lehman-Zertifikat-Anleger

 

München, 28.05.2009; Wie vor einigen Stunden bekannt geworden ist, plant die Citibank eine Entschädigung von Anlegern, die auf Empfehlung von Citibank-Beratern Zertifikate der insolventen Lehman Brothers Bank erworben haben.

 

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die mit der Citibank verhandelt hat, auf ihrer Internetseite mitteilt, hat man mit der Citibank einen Entschädigungsmodus entwickelt, nach dem Betroffene Rückzahlungen zwischen 30 und 80 % des ursprünglichen Kaufwerts des Zertifikats erhalten sollen.

 

Danach soll sich die Höhe der Entschädigungszahlung nach einem Punktesystem richten, bei dem etwa das Alter der Anleger, die dokumentierte Anlagestrategie, der Anteil des Zertifikats am Depot und am liquiden Vermögen sowie weitere Punkte berücksichtigt werden sollen.

 

Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale wird die Citibank die geltend gemachten Ansprüche nochmals unter Berücksichtigung des Punktesystems prüfen. Das betrifft dann auch nicht nur Anleger, die über die Verbraucherzentrale ihre Ansprüche geltend gemacht hatten, sondern auch jene, die selbst oder mit anwaltlicher Hilfe Ansprüche angemeldet haben.

 

Nachdem die Citibank bislang Ansprüche regelmäßig mit der Begründung zurückgewiesen hat, man hätte den Anleger richtig und vollständig beraten, kommt dieser Gesinnungswandel zwar etwas überraschend. Die Bank wird aber wohl doch zu dem Ergebnis gelangt sein, dass die Beratung nicht in allen Fällen so korrekt ablief, wie man dies bislang immer behauptet hat. Gerade in Fällen, bei denen älteren und unerfahrenen Anlegern und solchen, die nur geringe Risiken eingehen wollten, ein Lehman Brothers Zertifikat empfohlen wurde, dürften sich nach dem Punktesystem gewisse Rückzahlungen ergeben.

 

Es bleibt zu hoffen, dass andere Banken, die Lehman Brothers Zertifikate oder Zertifikate anderer Emittenten mit zum Teil erheblichen Risiken ohne ausreichende Aufklärung oder im Widerspruch zur Risikobereitschaft des Anlegers empfohlen haben, den Anlegern auch außerhalb aufwendiger Gerichtsverfahren Lösungsmöglichkeiten anbieten.