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Landsbanki Íslands – neue Entwicklungen
München, 28.08.2009; In der isländischen Bankenlandschaft tut sich einiges. Nachdem die isländische Landesbank (Landsbanki Íslands hf) Insolvenz anmelden musste und Anleger zur Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle aufforderte (wir berichteten), wurden von Banken und Politik einige Anstrengungen unternommen, um Anleger vor einem Totalverlust zu bewahren.
Zunächst beziehen sich diese Bemühungen jedoch noch ausschließlich auf Anleger, die ihr Geld auf den Sparkonten der Landsbanki, den so genannten „Icesave“-Konten angelegt hatten. Durch ein neues Gesetz verpflichtet sich Island, bei Großbritannien und den Niederlanden Kredite in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro aufzunehmen, um mit dem Geld die Sparer zu entschädigen. Die Kredite will Island dann in den nächsten sieben Jahren zurückzahlen.
Obwohl dieses so genannte „Icesave-Gesetz“ zunächst nur Englischen und Holländischen Sparern zu Gute kommen wird, ist die dahinter stehende Absicht auch für deutsche Anleger, die Anleihen der isländischen Landesbank gezeichnet haben, interessant: Nachdem Island im Juli diesen Jahres beschlossen hat, der EU beitreten zu wollen, hofft es nun auf die Gunst der Mitgliedsstaaten bei Beitrittsverhandlungen. Großbritannien und die Niederlande haben dies bereits genutzt und eine Regelung für die Interessen ihrer Sparer durchgesetzt.
Auf eine Anfrage der Kanzlei an das Bundesministerium der Finanzen wurde uns von diesem bestätigt, dass die Bundesregierung im Zuge des Beitrittsverfahrens Islands laufend beobachte, ob die isländische Regierung international anerkannte Standards wie das Diskriminierungsverbot einhalte. Das Bundesministerium stellt klar „Dies gilt auch für die Behandlung deutscher Kapitalanleger durch den isländischen Staat vor dem Hintergrund der isländischen Bankenkrise. Die Bundesregierung wird ein entsprechendes Verhalten Islands in etwaigen Beitrittsverhandlungen angemessen berücksichtigen.“
Insbesondere vor diesem Hintergrund scheint es ratsam, Ansprüche gegen die isländische Landesbank aus der Zeichnung isländischer Staatsanleihen noch rechtzeitig vor Fristablauf (30.10.2009) zur Insolvenztabelle anzumelden um die Forderungen nicht zu verlieren. Sollte im Zuge des Insolvenzverfahrens noch eine ähnliche Entschädigungsregelung wie das neue „Icesave“-Gesetz gefunden werden, haben Anleger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben sprichwörtlich das Nachsehen.
Wie bereits berichtet sind wir zur Vertretung unserer Mandanten in dieser Angelegenheit eine Kooperation mit einer Isländischen Rechtsanwaltskanzlei eingegangen um die Kompetenz der Kollegen im isländischen Insolvenzrecht zu nutzen und unsere Mandanten bei der Gläubigerversammlung am 23.11.2009 durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen zu können, der die entscheidenden Isländischen Gesetze, Gebräuche und die Landessprache beherrscht.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thorsten Krause.
