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Landsbanki Islands - Änderungen in der Forderungsanmeldung
München, den 21.09.2009 – Die isländische Landesbank (Landsbanki Íslands hf.) hat das Verfahren zur Anmeldung von Forderungen zum Winding-Up Board der insolventen Landesbank um ein kleines aber entscheidendes Detail ergänzt:
Anleger, die Forderungen aus Anleihen der isländischen Landesbank zur Insolvenztabelle anmelden wollen, müssen nun im Vorfeld bei Ihrer depotführenden Bank eine „Account“ und eine „Blocking“-Number beantragen und bei der Forderungsanmeldung angeben.
Durch die Blockierung der Anleihen bei der Clearstream, der Organisation, bei der für Deutschland die Anleihen für die depotführenden Banken verwahrt werden, können diese nicht mehr verkauft werden. Daraus ergibt sich für die Landsbanki zum einen der Beweis, dass sich die Anteile bei der Anmeldung der Forderungen noch im Eigentum des Forderungsstellers befinden, zum anderen bekommt die Landsbanki damit einen Überblick über ihre Gläubiger, da ein Gläubigerwechsel durch einen Verkauf der Anteile nicht mehr möglich ist.
Doch auch für den Anleger ist diese Änderung in der Forderungsanmeldung von gewissem Vorteil: Mit der Nennung der Account- und Blocking-Number kann das Eigentum an den Anleihen schnell und unkompliziert nachgewiesen werden. Bislang war dieser Nachweis nur durch ein freiwilliges Schreiben der Bank möglich, die dem Anleger das Eigentum bestätigte. Die Auskunft über die Account und Blocking-Number dürfte nun weitaus schneller und unkomplizierter möglich sein, als dies durch das Schreiben der Bank der Fall war. Überdies sind die Banken zur Nennung der Nummern verpflichtet, während die bisher genutzte schriftliche Bestätigung rein freiwillig erteilt wurde.
Anleger, die Ihre Forderungen bereits angemeldet haben, können und müssen diese nun noch um die Account- und Blocking-Number ergänzen, da die Forderung andernfalls vom Winding-Up-Board der Landsbanki zurückgewiesen werden könnte. Betroffene Anleger sollten ihre Forderungen ordnungsgemäß zur Forderungstabelle anmelden, da nur so ein sicherer Totalverlust der Anlage verhindert werden kann. Wir sind zur Anmeldung der Forderungen eine Kooperation mit einer isländischen Rechtsanwaltskanzlei eingegangen, um die Interessen ihrer Mandanten so gut wie möglich zu vertreten.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thorsten Krause.
